Beauftragtenwesen
Als externer Betriebsbeauftragter für Abfall i. S. der §§ 59 u. 60 KrWG und als Immissionsschutz-Beauftragter nach nach § 7 Nr. 2 5. BImSchV übernehmen wir für Sie sämtliche gesetzlichen Pflichten.
Beim Immissionsschutzbeauftragten sind dies z. B.- Überwachungspflicht gem. § 54 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG
- Aufklärungs- und Informationspflicht gem. § 54 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG
- Berichtspflicht gem. § 54 Abs. 2 BImSchG
- Anzeigenpflicht im Extremfall
- Überwachungspflicht verankert in § 60 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 KrW-/AbfG
- Aufklärungs- und Informationspflicht verankert in § 60 Abs. 1 Nr. 3 KrWG
- Berichtspflicht verankert in § 60 Abs. 2 KrWG
- Anzeigenpflicht im Extremfall